Saalbachniederung (Landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiet „Saalbachniederung“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 14,8 km²
Kennung 2.15.48
WDPA-ID 324060
Geographische Lage 49° 11′ N, 8° 31′ O
Saalbachniederung (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Saalbachniederung (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 21. Juni 1989
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe

Die Saalbachniederung wurde vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 21. Juni 1989 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Bruchsal, Hambrücken, Philippsburg und Waghäusel im Landkreis Karlsruhe. Durch die Ausweisung des Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet Saalbachniederung im Jahr 2024 wurde das Landschaftsschutzgebiet erheblich verkleinert.[1]

Lage und Beschreibung

Das Landschaftsschutzgebiet liegt südwestlich von Phillipsburg in der Saalbachaue. Ursprünglich reichte es bis Karlsdorf, seit 2024 nur noch bis Hambrücken, wo heute das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Saalbachniederung anschließt. Naturräumlich gehört das Gebiet zu den Hardtebenen. Im Osten grenzen die Landschaftsschutzgebiete Obere Lußhardt und Hambrücker Wiesen an, im Norden das Naturschutzgebiet Gewann Frankreich-Wiesental.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung

  1. „die Erhaltung der Saalbachniederung mit ihrer Biotopvielfalt und wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt - insbesondere auch im Hinblick auf die klimatische Ausgleichsfunktion - als typische Ausprägung einer Flussaue auf der Hardtplatte zwischen Bruchsal und Philippsburg;
  2. das Freihalten der offenen Wiesenlandschaft und Feldflur und Sicherung der angrenzenden Waldbereiche als wertvolle Erholungsfläche im Einzugsbereich des Mittelzentrums Bruchsal;
  3. der Schutz und die Pflege des reizvollen Landschaftsbildes, das insbesondere durch den Bachverlauf, die ihn begleitenden Wiesen und den abwechslungsreichen Waldtrauf bestimmt wird.
  4. Zugleich ist anzustreben, dass die Wiesen soweit als möglich wieder hergestellt werden.“[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg über das Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet „Saalbachniederung“ (NLWSG-VO Saalbachniederung) vom 31. Juli 2024. Abgerufen am 22. Mai 2024.
  2. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet „Saalbachniederung“ vom 21.06.1989. Abgerufen am 22. Mai 2025.