Richtlinie 77/576/EWG
Richtlinie 77/576/EWG | |
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| Titel: | Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsschutz |
| Inkrafttreten: | 2. August 1977 |
| Ersetzt durch: | Richtlinie 92/58/EWG |
| Außerkrafttreten: | 24. Juni 1994 |
| Fundstelle: | ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21 |
| Volltext | Grundfassung |
| Regelung ist außer Kraft getreten. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |

Die Richtlinie 77/576/EWG[1] ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues[1] fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Gestalterische Grundlagen
In Anhang I sind die Grundsätze der Sicherheitskennzeichnung vorgeschrieben. Hierzu werden Farbe und Form definiert. Hierbei bedeuten die Farben:
| Sicherheitsfarbe | Bedeutung oder Aufgabe | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|
| Rot | Halt, Verbot | Haltezeichen, Notausschalteinrichtungen, Verbotszeichen |
| Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung verwendet. | ||
| Gelb | Vorsicht! Mögliche Gefahr | Hinweis auf Gefahren (Feuer, Explosion, Strahlen, chemische Einwirkungen usw.); Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen, Hindernissen |
| Grün | Gefahrlosigkeit, Erste Hilfe | Kennzeichnung von Notwegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und Rettungsstationen |
| Blau | Gebotszeichen, Hinweise | Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung; Standort eines Telefons |
| Gilt als Sicherheitsfarbe nur in Verbindung mit einem Bildzeichen oder einem Text auf Gebotszeichen oder Hinweiszeichen mit sicherheitstechnischen Anweisungen. | ||
Zu verwendende Zeichen
Anhang II legt die einzelnen Symbole fest. Es werden die Kategorien Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen definiert, nicht jedoch Brandschutzzeichen.
Verbotszeichen
-
Rauchen verboten -
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten -
Für Fußgänger verboten -
Verbot, mit Wasser zu löschen -
Kein Trinkwasser
Warnzeichen
-
Warnung vor feuergefährlichen Stoffen -
Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen -
Warnung vor giftigen Stoffen -
Warnung vor ätzenden Stoffen -
Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen -
Warnung vor schwebender Last -
Warnung vor Flurförderzeugen -
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung -
Warnung vor einer Gefahrenstelle
Gebotszeichen
-
Augenschutz tragen -
Schutzhelm tragen -
Gehörschutz tragen -
Atemschutz tragen -
Schutzschuhe tragen -
Schutzhandschuhe tragen
Rettungszeichen
-
Hinweis auf „Erste Hilfe“ -

-
Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg) -
Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg) -
Fluchtweg (über dem Fluchtausgang anzubringen)
Weblinks
Commons: Sicherheitszeichen nach Richtlinie 77/576/EWG – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien