Parteibetrieb (Begriffsklärung)
Parteibetrieb
kann bedeuten:
Parteibetrieb
, Unternehmen im Besitz einer Partei
in der Rechtswissenschaft eine Prozessmaxime im Zivilprozess, siehe
Amtsbetrieb
oder §§ 292f und 699
ZPO
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.