Otto von Lüdinghausen

Otto Hermann Wilhelm Christoph Freiherr von Lüdinghausen-Wolff (* 14. November 1881 in Berlin; † 29. Dezember 1948 in Berlin-Wilmersdorf[1]) war ein deutscher Jurist. Er wurde vor allem als Verteidiger im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher bekannt.

Leben und Tätigkeit

Lüdinghausen gen. Wolff war ein Sohn des Militärschriftstellers[2][3] und späteren Generalleutnants Otto von Lüdinghausen genannt Wolff (* 1850; † 1910) und seiner aus Rotterdam gebürtigen ersten Ehefrau Anna Josina, geb. Burgen (* 1855; † 1882). Sein Onkel Albert von Lüdinghausen war ebenso hoher preußischer Offizier, 1910 Generalmajor. Die zweite Ehefrau des Vaters war seit 1885 Käthe Nikisch von Rosenegk (* 1865; † 1937). Sein gleichnamiger Großvater, Oberst z. D., hatte 1865 den preußischen Freiherrentitel zugesprochen bekommen. Lüdinghausen hatte zwei Stiefschwestern.

Nach dem Schulbesuch studierte Lüdinghausen Rechtswissenschaft. Er wurde 1906 in Leipzig promoviert. 1911 war Otto von Lüdinghausen kgl. preuß. Gerichtsassessor beim Landgericht III in Berlin.[4][5]

Lüdinghausen soll nach dem GGT verheiratet gewesen sein, der Name der 1938 verstorbenen Ehefrau wurde dort nicht aufgeführt.

Von 1945 bis 1946 wirkte Lüdinghausen als Verteidiger des ehemaligen Reichsaußenministers Konstantin von Neurath an den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher mit. Norman J. W. Goda beschreibt Lüdinghausens Verteidigung als „einfallslos“. Sie habe sich im Wesentlichen auf das Vorbringen von Charakterzeugnissen zugunsten seines Mandanten beschränkt, ohne auf die diesem zur Last gelegten Anklagepunkte einzugehen. In „eintöniger, fast träge zu nennender“ Weise habe Lüdinghausen sich bei seinen Anstrengungen, Neurath zu entlasten, auf das Argument gestützt, dass Neuraths Außenpolitik bis zum Jahr 1938 und der Krieg selbst durch die Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrages von 1919 ausgelöst worden seien. Der Stuttgarter Bischof Theophil Wurm, ein Landsmann Neuraths, meinte später, Lüdinghausen sei der Aufgabe in Nürnberg nicht gewachsen gewesen, weshalb es zu dem angeblichen Fehlurteil gegen Neurath gekommen sei.[6]

Schriften

  • Die Verpfändung des Niessbrauchs nach römischem Recht und bürgerlichem Gesetzbuch, 1906. (Dissertation)

Genealogie

  • Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft. Teil A (Uradel). 1942. Jg. 92, Justus Perthes, Gotha 1940, S. 283.
  • Walter von Hueck, u. a.: Genealogisches Handbuch der Freiherrlichen Häuser. A (Uradel). 1979. Band XI, Band 69 der Gesamtreihe GHdA, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, C. A. Starke-Verlag, Limburg/Lahn 1979, S. 166 f.

Einzelnachweise

  1. Sterberegister des Standesamtes Wilmersdorf von Berlin Nr. 2219/1948 (kostenpflichtig Online bei Ancestry).
  2. Vita: Otto Frhr. v. Lüdinghausen gen. Wolff. Geboren 11. Januar 1850 Pillau. Stand 1882.
  3. Otto von Lüdinghausen-Wolff: Geschichte des Königlich Preußischen 2. Garde-Regiments zu Fuß. 1813 - 1882. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1882.
  4. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser. 1912. Jg. 62 (Gerader Jahrgang / Uradel), Justus Perthes, Gotha 1911, S. 460.
  5. Vgl. Monatsblatt der Kais. Kön. Heraldischen Gesellschaft „Adler“. Nr. 364. Band VII, Nr. 4, Carl Gerold`s Sohn zu Wien, Wien, April 1911, S. 42.
  6. Norman J. W. Goda: Kalter Krieg um Speer und Heß. Geschichte der Gefangenen von Spandau. Übersetzung des Tales from Spandau von Werner Roller und Heike Schlatterer, Campus-Verlag, Frankfurt-Main / New York 2009, ISBN 978-3-593-38871-7, S. 128.