Nationales Kulturgut

Nationales Kulturgut steht für:

Nationale Schutzkategorien – zu den Objekten siehe jeweils dort:

In Frankreich wird nationales Kulturgut (Trésor national) durch das Gesetz 92-1477 vom 31. Dezember 1992 geschützt. Es handelt sich dabei um bewegliches Kulturgut, das nicht oder nur mit Genehmigung ausgeführt werden darf, sowie die klassifizierten Monuments historiques.

Siehe auch: