Landgericht Sulzbach

Das Landgericht Sulzbach war ein von 1803[1] bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Sulzbach in der Oberpfalz.

Geschichte

Das Gebiet um Amberg gehört schon seit dem 14. Jahrhundert zu Bayern bzw. zu den wittelsbachischen Linien Pfalz-Neuburg und Pfalz-Sulzbach. Im Jahre 1803 wurden im Kurfürstentum Pfalz-Bayern auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Amberg-Sulzbach die Landgerichte Amberg und Sulzbach errichtet. Das Landgericht Sulzbach gehörte ursprünglich zum Naabkreis, seit dessen Auflösung im Jahr 1810 zum Regenkreis. Die Landgerichte waren im 1806 gebildeten Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern, hier das Bezirksamt Sulzbach, abgelöst wurden. Das Landgericht bestand als reine Gerichtsbehörde weiter. Es wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in das Amtsgericht Sulzbach umgebildet.[2]

Landrichter

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 418–419.

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 610.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355