Kleinbahngesetz (Begriffsklärung)
Kleinbahngesetz steht für:
- Preußisches Kleinbahngesetz
- Kleinbahngesetz für das Fürstentum Lippe
Siehe auch:
- Gesetz über Bahnen niederer Ordnung (Österreich)
- Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen