Erstes Entlastungspaket

Als Erstes Entlastungspaket, auch Entlastungspaket 1, wird eines von mehreren Regelungsbündeln der deutschen Bundesregierung bezeichnet. Es wurde im Jahr 2022 beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten für Bevölkerung und Wirtschaft abzumildern. Es umfasste rückwirkend zum 1. Januar 2022:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kirsten Freund: Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen für Arbeitnehmer. In: Deutsches Handwerksblatt. Verlagsanstalt Handwerk GmbH, März 2022, abgerufen am 4. April 2025: „Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden Werbungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1200 Euro pauschal anerkannt. Momentan liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro. Diese Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.“
  2. Kirsten Freund: Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen für Arbeitnehmer. In: Deutsches Handwerksblatt. Verlagsanstalt Handwerk GmbH, März 2022, abgerufen am 4. April 2025: „Die weitere Anhebung des Grundfreibetrages von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro im Jahr 2022 soll alle Einkommensteuerpflichtigen entlasten, heißt es.“
  3. Entlastungspakete der Bundesregierung - Von Heizkostenzuschuss bis 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm. In: Deutschlandfunk. 22. November 2022, abgerufen am 4. April 2025: „Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 Cent auf 38 Cent (rückwirkend zu Jahresbeginn für alle, die mehr als 20 Kilometer fahren)“
  4. Kirsten Freund: Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen für Arbeitnehmer. In: Deutsches Handwerksblatt. Verlagsanstalt Handwerk GmbH, März 2022, abgerufen am 4. April 2025: „Für Pendlerinnen und Pendler wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. [...] Diese Entlastung gilt für die Jahre 2022 bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.“