Biopark
| Biopark | |
|---|---|
| |
| Rechtsform | e. V. |
| Gründung | 1991 |
| Sitz | Güstrow, Deutschland |
| Schwerpunkt | Ökologische Landwirtschaft |
| Personen | Geschäftsführung: Delia Micklich, Vorstandsvorsitzender: Jens Rasim |
| Mitglieder | > 500 |
| Website | www.biopark.de |
Biopark e. V. ist ein Anbauverband für ökologische landwirtschaftliche Produkte mit Sitz in Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Mitglied im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).
Verband
Der Verband wurde 1991 in Mecklenburg-Vorpommern von 16 landwirtschaftlichen Betrieben gegründet. Heute besteht der Verband aus über 450 Mitgliedern in 15 Bundesländern, die 142.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften. Damit ist Biopark der flächenmäßig drittgrößte ökologische Anbauverband in Deutschland. Sitz des Verbandes ist Güstrow.
Die ökologischen Produkte werden zum Teil über Erzeugergemeinschaften bzw. über die eigene Vermarktungsgesellschaft Biopark Markt GmbH vermarktet. Die ökologisch erzeugten Produkte werden auch direkt von den Landwirten an die Kunden verkauft. Seit Februar 2019 hat Bio Suisse, die Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen und die wichtigste Bioorganisation in der Schweiz, Biopark e. V. direkt als Anbauverband anerkannt. Somit können Produkte von Bioparkproduzenten ohne aufwendige Einzelanerkennungen in die Schweiz geliefert werden.
Biopark ist eine geschützte und eingetragene Marke, um Bio-Lebensmittel zu kennzeichnen. Seit 2002 ist Biopark IFOAM-akkreditiert,[1] was bedeutet, dass die Biopark-Zertifizierung den internationalen Zertifizierungskriterien für ökologischen Landbau entspricht. Biopark-Betriebe arbeiten nach strengen, eigens entwickelten Bio-Richtlinien, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Diese umfassen den gesamten Produktionsprozess – vom Anbau über die Verarbeitung bis hin zum Verkauf der Produkte. So wird höchste Bio-Qualität sichergestellt. Die Zertifizierung nach den Biopark-Richtlinien ist ein Gütesiegel für höchste Bio-Qualität.
Richtlinien
Die Wirtschaftsweise der Biopark-Mitgliedsbetriebe basiert auf einer der Kreislaufwirtschaft, die ohne synthetische Pestizide und chemisch-synthetische Stickstoffdünger auskommt. Die Richtlinien des Biopark-Verbandes sind strenger als die der Öko-Verordnung der Europäischen Union.
Die Grundsätze des Biopark Standard sind folgende:
- Umstellung des gesamten Betriebes auf ökologische Wirtschaftsweise
- Ausschluss von Gentechnik
- flächengebundene und tierartgemäße Haltung
- Nutztiere leben unter möglichst natürlichen Bedingungen, bei Weidegang und betriebseigenem Futter
- Tierbesatz pro Hektar liegt bei maximal zwei Großvieheinheiten
- Leistungsförderer und Futtermittel tierischer Herkunft, ausgenommen Milcherzeugnisse, sind nicht erlaubt
- ohne Ausnahme dürfen unter dem Biopark-Markenzeichen keine Tiere, die aus Ländern mit kritischem Seuchenstatus stammen, zugekauft, geschlachtet und/oder vermarktet werden
- Konformität nach Biopark Standard kann auf den Erzeugnissen mit den eingetragenen Biopark-Zeichen gekennzeichnet werden (vertragliche Bindung)
- um die Objektivität der Zertifizierung zu ermöglichen, werden keine Lizenzabgaben für die Nutzung der verwendeten Zeichen erhoben
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft[2] geht davon aus, dass die Erzeugung von Nahrung ohne externe Düngequellen auskommt. Abfallprodukte aus der Landwirtschaft selbst, wie etwa Mist und Kompost dienen dem Acker zur Regeneration. Somit wird bei den Biopark-Betrieben kein chemisch-synthetische Stickstoffdünger angewendet.
Düngung und Humuswirtschaft
Vorhandene und zugekaufte Wirtschaftsdünger sind nur in, an den des Standortes und den Pflanzenbedarf angepassten Mengen, zulässig. Beim Einsatz von betriebsfremden organischen bzw. mineralischen Düngemitteln ist bei der Auswahl und Anwendung dieser Stoffe eine besondere Sorgfaltspflicht Voraussetzung. Klärschlamm, Fäkalien u. ä. Stoffe im Sinne des § 15 Abs. 1 des Abfallgesetzes, sind nicht zugelassen. Insgesamt dürfen Wirtschafts- und Zukaufdünger die Düngermenge entsprechend einer Tierhaltung von 2 GVE (1,4 DE) / ha LN nicht überschreiten. 1 GVE entspricht 0,7 DE (Dungeinheit); 1 DE enthält im Durchschnitt 80 kg N und 70 kg P2 O5, 1,4 DE bzw. 2 GVE enthalten 112 kg N und 98 kg P 2 O5. Betriebsfremde organische Düngemittel dürfen in ihren Inhaltsstoffen die Werte von 0,5 DE / ha nicht übersteigen.[3]
Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Um die Fruchtbarkeit des Ackerbodens trotzdem zu erhöhen und ausreichend Humus im Boden zu haben, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Ausbringung von Kompost oder das Anpflanzen von sogenannten Zwischenfrüchten. Ziel ist es hierbei, die Anzahl und Aktivität von Bodenorganismen zu stärken.
Artgerechte Tierhaltung und höchste Tierwohlstandards
Eine tierartgemäße Haltung und Fütterung muss das Grundanliegen eines jeden Betriebes sein und in den Biopark-Richtlinien vorgeschrieben. Je Flächeneinheit ist die Tierbelegung so zu begrenzen, dass Pflanzenbau und Tierhaltung untereinander integriert werden können und unnötige Belastung der Umwelt, insbesondere des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers vermieden werden. Die vollständige Versorgung des Tierbestandes mit betriebseigenem Futter ist anzustreben. Die Fütterung der Weidetiere hat in der Vegetationsperiode mit frischem Grünfutter zu erfolgen, welches in der Ration enthalten sein muss. Alle Tiere müssen ständig Zugang zum Freien, vorzugsweise zu Weideland, haben, wie es dem Tiertyp, dem Zustand des Bodens und der Witterung angemessen ist, wobei das Alter und die Kondition zu berücksichtigen sind.
Kein Tier darf in Käfigen oder Boxen gehalten werden. Herdentiere dürfen nicht einzeln gehalten werden. Ausnahmen bestehen z. B. nur zeitweise für männliche Tiere, kleine Betriebe, kranke Tiere oder solche, die kurz vor dem Gebären stehen. Eine Anbindehaltung oder Isolierung von Tieren ist nicht gestattet, außer wenn dies bei einzelnen Tieren aus Sicherheits-, Tierschutz- oder tierärztlichen Gründen gerechtfertigt ist und zeitlich begrenzt wird. Die Aufstallung muss so beschaffen sein, dass die Tiere nicht in ihren Verhaltensgewohnheiten und Bewegungsabläufen behindert werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungs- und Ruheraum, Sozialkontakte, Einstreu, natürliches Licht, Schatten, Windschutz, frische Luft und frisches Wasser. Entsprechend den Bedürfnissen der Tiere müssen die Ställe neben natürlichem Tageslicht auch ein gesundes Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, keine schädlichen Staub- und Gaskonzentrationen) aufweisen.
Tierbesatz
Der Tierbesatz orientiert sich in erster Linie an der eigenen Futtergrundlage. Die gesamte Besatzstärke der Betriebseinheit darf jedoch 2,0 GVE/ha LN nicht überschreiten. Eine Großvieheinheit (GV oder GVE) dient als Umrechnungsschlüssel zum Vergleich verschiedener Nutztiere auf Basis ihres Lebendgewichtes. Eine Großvieheinheit entspricht dabei 500 Kilogramm (etwa so viel wiegt ein ausgewachsenes Rind).
Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt
Jeder Betrieb mit landwirtschaftlicher Nutzfläche muss zusätzlich zu den Systemleistungen des Ökolandbaus weitere, selbständig ausgewählte und damit betriebsspezifische Naturschutzmaßnahmen entsprechend des Maßnahmenkataloges „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ oder eines anderen Maßnahmenkataloges erbringen sowie eine geforderte Mindestpunkt- oder Maßnahmenanzahl erreichen, um eine Zertifizierung des Naturschutzstandards zu erhalten. Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen insbesondere vorbeugende Maßnahmen, wie eine angepasste Fruchtfolge, Art der Bodenbearbeitung, Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Saat- und Pflanzgutes im Vordergrund.[3]
Seit 2012 setzt sich der Biopark e. V. gemeinsam mit weiteren Partnern sowie den Öko-Landwirten für den Schutz und die Förderung wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der deutschen Agrarlandschaft ein. Inzwischen nehmen über 200 Bio-Betriebe an dem Programm „Landwirtschaft für Artenvielfalt (LfA)“ teil.
Herzstück des Programms sind landwirtschaftliche Betriebe, die bereit sind, zusätzliche Naturschutzleistungen zu erbringen, um artenschützend zu produzieren. Durch „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ werden die besonderen Leistungen der Betriebe zur Förderung der Biodiversität honoriert und anerkannt. Der EDEKA-Verbund, zu dem die EDEKA Zentrale, die EDEKA Regionen und auch Netto Marken-Discount zählt, ist exklusiver Handelspartner von LfA, finanziert das Programm und honoriert die teilnehmenden Betriebe für ihre biodiversitätsfördernden Zusatzleistungen. Die Produkte sind im Handel unter der Marke NATUR PUR erhältlich.
Vergleich der Biopark-Richtlinie mit der EG-Öko-Verordnung
| BIOPARK e.. V. | EG-Öko-Verordnung | |
|---|---|---|
| Umstellung des gesamten
Betriebes auf Bioerzeugung |
Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben | Teilumstellung und damit ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich |
| Gentechnisch Veränderte
Organismen (GVO) |
Verboten | Verboten |
| Organische Handelsdünger | Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind verboten | Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind zugelassen |
| Anteil des Futters vom Hof | Futtermittel sollten vorzugsweise vom eigenen Betrieb stammen. | Futtermittel sollten vorzugsweise vom eigenen Betrieb stammen. |
| Silage-Fütterung Wiederkäuer | Die ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten. Im Sommer muss überwiegend Grünfütterung erfolgen. | Nicht geregelt |
| Tiertransport | höchstens 200 km und höchstens 4 Stunden lang | höchstens 8 Stunden lang |
Vereinsziele
Biopark setzt sich aktiv für die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren einsetzt und ergreift gleichzeitig Maßnahmen, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Gegründet mit dem Ziel, einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Ansatz in der Landwirtschaft zu fördern, setzt der Verband in seinen strengen Richtlinien auf verschiedene Prinzipien, die von einem ganzheitlichen Blick auf die Landwirtschaft und ländliche Entwicklung geprägt sind.
Biopark engagiert sich somit auf mehreren Ebenen für eine nachhaltige Landwirtschaft, die den Schutz von Tieren, Umwelt und sozialen Strukturen gleichermaßen berücksichtigt. Der Verband setzt sich dabei aktiv für Veränderungen in der landwirtschaftlichen Praxis ein und trägt dazu bei, eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Agrarwirtschaft zu fördern.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ IOAS: IFOAM Accredited Certification Bodies as of July 11, 2011. ( vom 5. Juli 2010 im Internet Archive; PDF; 144 kB) (englisch).
- ↑ Ökolandbau Grundlagen. In: biopark.de. Abgerufen am 1. September 2025.
- ↑ a b Biopark Startseite. In: biopark.de. Abgerufen am 1. September 2025.
