Areopag von Ostgriechenland

Flagge des Areopags des östlichen Kontinentalgriechenland (1821–1825) mit Symbolen des Glaubens, der Nächstenliebe (Liebe) und der Hoffnung (Erster Brief an die Korinther, Kapitel 13).
Vierteiliges Siegel des Areopags, verwendet am 29. März 1822. Das Siegel trägt die Aufschrift „Areopag-Jahr 1821“ und die Buchstaben auf dem Schachbrett repräsentieren die Gebiete, die es beanspruchte: Attika, Böotien, Euböa, Phokis, Lokris, Doris, Olymp, Thessalien und Makedonien.

Der Areopag von Ostgriechenland[1] (griechisch Άρειος Πάγος της Ανατολικής Ελλάδας) war eine lokale Regierung des östlichen Zentralgriechenlands die sich im Zuge der Griechischen Revolution gebildet hat.[2]

Der Sitz dieser provisorischen Regierung befand sich in Salona, dem heutigen Amphissa.[3][4]

Geschichte

Hintergrund

Nach dem Beginn des Griechischen Unabhängigkeitskrieges 1821 wurden die osmanischen Verwaltungsstrukturen vor Ort aufgelöst. Um den Widerstand zu organisieren und alltägliche Herausforderungen zu meistern, bildeten sich im ersten Revolutionsjahr mehrere regionale Regierungen. Zu diesen zählte neben dem Senat von Westgriechenland und dem Peloponnesischen Senat auch der Areopag von Ostgriechenland.[5] Diese drei Körperschaften,[5] welche die wichtigsten Übergangsinstitutionen jener Zeit waren,[4] verfolgten ein gemeinschaftliches Verwaltungsmodell, das regionale Eigenständigkeit mit einem übergreifenden nationalen Ziel verband.[5]

Der Areopag von Ostgriechenland entstand am 15. November[6] 1821 im Zuge der Versammlung von Salona (heutiges Amphissa)[6], bei der grundlegende Bürgerrechte verkündet und die Prinzipien lokaler Selbstverwaltung anerkannt wurden. Obwohl die Erste Nationalversammlung in Epidauros 1822 eine provisorische Verfassung verabschiedete, die Legislative und Exekutive als gleichwertige Kräfte festlegte, enthielt diese keine Bestimmungen zur lokalen Selbstverwaltung. Durch das Gesetz Nr. 12 vom 30. April 1822 wurde Griechenland in Provinzen und Unterprovinzen unterteilt, wobei gewählte Vertreter nur auf Gemeindeebene vorgesehen waren. Dieses System wurde jedoch hauptsächlich auf den Ägäisinseln umgesetzt, mit Ausnahme von Hydra, Spetses und Psara. In den anderen Teilen des Landes, einschließlich Ostgriechenlands, blieben die provisorischen regionalen Behörden wie der Areopag weiterhin aktiv und übernahmen faktisch Verwaltungs- und Regierungsfunktionen.[5]

Aufgaben und Organisation

In der „Rechtlichen Verordnung für Ostgriechenland (Νομική Διάταξη της Ανατολικής Χέρσου Ελλάδας)“ wird erwähnt, dass „der Areopag für die Sorge um Schulen, Waisenhäuser und Krankenhäuser in den Städten zuständig ist, deren Aufsicht er übernimmt. Ebenso soll er sich um alle Angelegenheiten kümmern, die die moralische Verbesserung der Nation betreffen, sowie um die fortschreitende Verbesserung der Landwirtschaft und anderer Gewerbe.“[2]

Im Unterschied zu anderen, stärker lokal ausgerichteten Institutionen verfolgte der Areopag ein überregionales und nationales Organisationsprinzip. Der Areopag entsandte eigene Vertreter, sogenannte „Synigori,“ zur Ersten Nationalversammlung in Epidauros. Diese sollten, laut Statut, die Interessen Ostgriechenlands, der jeweiligen Provinzen und des gesamten griechischen Volkes – in dieser Reihenfolge – vertreten. Die politische Teilhabe war dabei auf eine gebildete Elite beschränkt, und der öffentliche Diskurs, vor allem durch die Verbreitung von Texten, diente als Instrument der Aufklärung und der politischen Einigung. Trotz seiner föderalen Struktur stellte der Areopag einen deutlichen Bruch mit den Verwaltungsmodellen der osmanischen Zeit dar und spiegelte das wachsende nationalstaatliche Bewusstsein im revolutionären Griechenland wider.[4]

Der Areopag bestand aus zwölf jährlich gewählten Mitgliedern, die jeweils eine Provinz vertraten. Er fungierte als Bindeglied zwischen den östlichen Regionen und als Verbindung zur nationalen Regierung. Maßgeblich geprägt wurde er von Theodoros Negris, einem Phanarioten mit breitem Wissen über liberales Verfassungsdenken.[4]

Im Areopag von Ostgriechenland wurde ein eigenes Gericht eingebettet, das durch die Verfassung von Epidavros (1822) formell anerkannt und in seinem Status dem obersten Gerichtshof ähnlichgestellt wurde. Es war über den Provinzialgerichten angesiedelt und für Zivil- wie Strafsachen zuständig. Bereits 1823 wurde es jedoch mit der Verfassung von Astros wieder abgeschafft, die ein zentralisiertes Justizsystem vorsah.[1]

Mitglieder

Einzelnachweise

  1. a b Prof Dr Ioannis Zelepos: Griechenland 1821-1842. In: Werner Daum u. a. (Hg.), Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 2: 1815–1847. 1. Januar 2010, S. 1402 (academia.edu [abgerufen am 26. Mai 2025]).
  2. a b Eleni Kaliouni: Η συμβολή της Θράκης κατά την διάρκεια της Ελληνικής Επανάστασης. [Der Beitrag Thrakiens während der Griechischen Revolution]. In: Κείμενα Παιδείας. Nr. 3, 3. Januar 2022, ISSN 2732-7442, S. 3–6, doi:10.12681/keimena-paideias.27793 (griechisch, ekt.gr [abgerufen am 26. Mai 2025]).
  3. Griechischer Freiheitskampf. In: Pierer's Universal-Lexikon. Band 7. Altenburg 1859, S. 618–628.
  4. a b c d M. Sotiropoulos, A. Chatzikyriakou: Βαδίζοντας προς τη μάχη ανάποδα: Οι πολιτικές αντιλήψεις του 1821 και η Εποχή των Επαναστάσεων. [Rückwärts in die Schlacht: Die politischen Vorstellungen von 1821 und das Zeitalter der Revolutionen]. In: Μνήμων. Band 38, 2024, S. 94–103, doi:10.12681/mnimon.38225 (griechisch, ekt.gr).
  5. a b c d Miasouris Marinos,: «Πρόγραμμα Καλλικράτης: Έρευνα στους αιρετούς και στους δημότες του δήμου Ηλιούπολης». [„Kallikratis-Programm: Umfrage unter gewählten Amtsträgern und Bürgern der Gemeinde Ilioupoli“]. ΑΤΕΙ ΚΑΛΑΜΑΤΑΣ, Kalamata 2012, S. 19 f. (griechisch, teipel.gr [PDF]).
  6. a b Vasiliki Balaxi: Η Ηγεσία στους Οργανισμούς Τοπικής Αυτοδιοίκησης (ΟΤΑ) Α΄ και Β΄ βαθμού του Νομού Θεσσαλονίκης. [Die Führung in den Organisationen der Lokalen Selbstverwaltung (OTA) ersten und zweiten Grades der Präfektur Thessaloniki]. Universität Makedonien, Januar 2022, S. 5 (griechisch, uom.gr [PDF]).
  7. a b c d e f g h i j k l m n «Η Νομική Διάταξις της Ανατολικής Χέρσου Ελλάδος, 1821». [„Die Rechtliche Verordnung für Ostgriechenland, 1821“]. In: foundation.parliament. Stiftung des Hellenischen Parlaments für Parlamentarismus und Demokratie, 28. Januar 2023, abgerufen am 29. Mai 2025 (griechisch).