Amtsgericht Landeck
Das Amtsgericht Landeck war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Landeck in der Provinz Schlesien.
Geschichte
In Landeck bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Landeck des Kreisgerichts Habelschwerdt. Das königlich-preußische Amtsgericht Landeck wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Landeck. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Habelschwerdt die Stadtbezirke Landeck und Wilhelmsthal und die Amtsbezirke Gersdorf, Kamnitz, Koblitzbach, Kunzendorf, Landeck, Reyersdorf, Seitenberg und Teile des Amtsbezirkes Waltersberg.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden, soweit sie nicht vorher geflohen waren, vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Landeck.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online