Amt Schönkirchen

Das Amt Schönkirchen war ein Amt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Es bestand zunächst aus den Gemeinden Mönkeberg, Oppendorf und Schönkirchen. Die Amtsverwaltung befand sich in Schönkirchen.[1] Zum 1. Januar 1965 schied die Gemeinde Mönkeberg aus dem Amt aus und wurde amtsfrei. Zugleich wurde die Führung der Amtsgeschäfte auf die Gemeinde Schönkirchen übertragen.[2] Zum 1. April 1970 wurde die Gemeinde Oppendorf in die Gemeinde Schönkirchen eingemeindet, das Amt Schönkirchen wurde aufgelöst und die Gemeinde Schönkirchen wurde amtsfrei.[3][4]

Einzelnachweise

  1. Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig-Holstein. 1958, S. 61 (statistischebibliothek.de [PDF]).
  2. Amtsblatt für Schleswig-Holstein 1965. Nr. 6, 1965, S. 65 (schleswig-holstein.de [PDF]).
  3. Amtsblatt für Schleswig-Holstein 1969. Nr. 27, 1969, S. 377 (schleswig-holstein.de [PDF]).
  4. Amtsblatt für Schleswig-Holstein 1969. Nr. 30, 1969, S. 448 (schleswig-holstein.de [PDF]).